Radio Paradiso wechselt zum 01.09.2026 in Stralsund von der 103,6 auf die 98,9 die vorher von Schlager Radio genutzt wurde.
Außerdem werden die früher von Schlager Radio genutzten Kleinfrequenzen (vor dem Wechsel auf die 80s80s-Frequenzen),
die zum Jahreswechsel 25/26 von SUNSHINE LIVE abgeschalteten Frequenzen in Rostock und Stralsund
so wie die dann nicht mehr von Paradiso in Stralsund genutzte Frequenz künftig nicht mehr für den privaten Hörfunk ausgeschrieben.
Dies betrifft die Frequenzen:
- Ahrenshoop 103,3 (Schlager Radio)
- Greifswald 87,8 (Schlager Radio)
- Rostock 92,4 (SUNSHINE LIVE)
- Rostock 106,5 (Schlager Radio)
- Schwerin 90,1 (Schlager Radio)
- Stralsund 103,1 (SUNSHINE LIVE)
- Stralsund 103,6 (Paradiso)
- Wismar 97,0 (Schlager Radio)
Zitat:
zu TOP 3) Beschlussfassung Sachthemen
a) Beschluss 7/134 – UKW-Zuweisung für Evangelischer Presseverband
Norddeutschland GmbH, Veranstalterin von „Radio Paradiso“
Nach einer Darstellung des aktuellen Sachstands durch den Direktor beraten die Mitglieder des
MAMV die Beschlussvorlage, halten die zur Verfügung gestellten Unterlagen für ausreichend und
nachvollziehbar, bewerten die Begründung der Beschlussvorlage für zutreffend, machen sich diese
zu eigen und fassen folgenden Beschluss:
1. Die der Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH mit Bescheid
vom 09.02.2015 für Stralsund erteilte und mit Bescheid vom 04.11.2024
verlängerte Zuweisung der UKW-Übertragungskapazität 103,6 MHz/250 W
wird mit Wirkung ab dem 01.09.2026 widerrufen.
2. Der Evangelischer Presseverband Norddeutschland GmbH wird für Stralsund
die UKW-Übertragungskapazität 98,9 MHz/400 W mit Wirkung ab dem
01.09.2026 bis zum 31.12.2034 zugewiesen.
b) Beschluss 7/135 – Aufhebung der Zuordnung von UKW-
Übertragungskapazitäten für den privaten Hörfunk
Nach einer Darstellung des aktuellen Sachstands durch den Direktor beraten die Mitglieder des
MAMV die Beschlussvorlage, halten die zur Verfügung gestellten Unterlagen für ausreichend und
nachvollziehbar, bewerten die Begründung der Beschlussvorlage für zutreffend, machen sich diese
zu eigen und fassen folgenden Beschluss:
Die Zuordnung folgender UKW-Übertragungskapazitäten für den privaten
Hörfunk wird mit Wirkung ab dem 01.09.2026 aufgehoben:
87,8 MHz/800 W (Greifswald)
90,1 MHz/200 W (Schwerin)
92,4 MHz/100 W (Rostock)
97,0 MHz/200 W (Wismar)
103,1 MHz/200 W (Stralsund)
103,3 MHz/630 W (Ahrenshoop)
103,6 MHz/250 W (Stralsund)
106,5 MHz/200 W (Rostock)
https://medienanstalt-mv.de/download/fi ... 808687.pdf