Schon jede Menge Spekulatius und Falschinfomationen auf diversen Seiten zu finden.
https://www.teltarif.de/digitalradio-da ... fAERA-ap3MDie Entscheidung darueber ob des Oberverwaltungsgericht in Bautzen uebersprungen wird, steht einzig und allein der SLM zu. Nur die erstinstanzlich unterlegene Partei kann in Berufung gehen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes anfechten. DABP kann sich das zwar wuenschen und muesste dem auch zustimmen, da es natuerlich in ihrem Interesse ist, kann es aber nicht fordern.
Das die SLM die von der gegnerischen Partei gewunschte schnelle Variante in Anspruch nimmt, ohne eine erneute Ueberpruefung durch das OVG, welches die Sache vielleicht ganz anders sieht, ist eher unwahrscheinlich. Dann muessten bei der SLM ja noch mehr Kopefe rollen. Der Vorsitzende hat das nicht alleine gemacht und laut offizieller Seite hat dessen Rauswurf ja auch nichts damit zu tun.
Wenn Antenne Deutschland also gestern mitgeteilt hat, dass sie an der Aufschaltung des 2. BMux zum September / Oktober festhalten, dann haben sie sicherlich die Zusage von der SLM, dass der Rechtsweg vollstaendig beschritten und keine Abkuerzung genommen wird. Sonst haetten sie niemals im Januar angefangen, die Sendetechnik aufzubauen.
Wird der Rechtsweg vollstaendig beschritten, dauert es paar Jahre. Findet dann evtl. doch einen neue Ausschreibung statt, dauert das nochmal ein Jahr, in der Antenne Deutschland weiter senden wird. Klagt DABP dann erneut, weil Antenne Deutschland wieder den Zuschlag bekommen hat, schliesst sich der Kreis und Antenne Deutschland kann weiter senden, denn das ist laut OVG Bautzen im Allgemeinen Interesse, solange es keinen anderen rechtkraeftigen Veranstalter gibt, der diesen BMux 2. veranstalten darf.
Darum wollte DABP die aufschiebende Wirkung, die sie nicht bekommen haben. Sendet erstmal einer, wird es schwer da nochmal was dran zu aendern, solange die Medienanstalten das nicht aendern wollen. An wen die SLM dann im Falle des Falles irgendwann mal Schadensersatz zahlt ist auch klar. Der Schaden der einem Ballungraum Mux Veranstalter ensteht ist deutlich kleiner als der Schaden, der einem Bundesmux Veranstalter entsteht, der noch dazu die Auschreibung im ersten Ausschreibungsverfahren gewonnen hat.