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BeitragVerfasst: Fr 29. Nov 2019, 15:13 
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DAB-Freak

Registriert: So 15. Sep 2013, 15:09
Beiträge: 7915
Zitat:
Die Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ enthält folgende Module:

Die Landesanstalt für Medien NRW erhält, sofern der Landtag dem Haushalt 2020 und dem dazugehörigen Haushaltsbegleitgesetz zustimmt, zusätzliche finanzielle Möglichkeiten zur Förderung von Innovationen im Audio-Bereich. Im Landesmediengesetz wird definiert, welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Für die neu zu vergebende zweite landesweite UKW-Kette werden die Vergabekriterien geschärft. Ziel ist, auch dadurch die Vielfalt und Zukunftsfähigkeit des Lokalfunks zu sichern. Kriterien sind insofern die lokale bzw. regionale Anbindung redaktioneller Strukturen, der Beitrag zum Erhalt des bestehenden Hörfunkangebots sowie die Nutzung digitaler Verbreitungswege, insbesondere DAB+.

Es erfolgt keine Veränderung im gewachsenen Zwei-Säulen-Modell, welche die dort verankerte redaktionelle Unabhängigkeit der Lokalsender und ihre Verwurzelung vor Ort antasten würde. Die Verlage sollen indes die Möglichkeit erhalten, alle Kapital- und Stimmrechtsanteile an einer Betriebsgesellschaft zu übernehmen, wenn im Einzelfall kein weiterer Gesellschafter gefunden werden kann. Ziel ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Systems auch in wirtschaftlich schwächeren Lokalfunkgebieten. Zudem wird der Beitrag des Bürgerfunks als zusätzliches Element der lokalen Anbindung des Lokalfunks in den gesetzlich bestimmten lokalen Sendeanteil einbezogen. Die Ziele sind hier mehr Flexibilität für die Sender und die Stärkung des Bürgerfunks.

Nach der wissenschaftlichen Analyse der Werbezeitenreduzierung im WDR-Hörfunk mit Blick auf die Auswirkungen auf den WDR und den privaten lokalen Hörfunk beabsichtigt die Landesregierung, die erste Stufe der Werbereduzierung beizubehalten und auf die zweite Stufe der Reduzierung zu verzichten.


https://www.medienanstalt-nrw.de/servic ... tellt.html


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