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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 07:54 
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DAB-Freak

Registriert: So 15. Sep 2013, 15:09
Beiträge: 7914
Wenn dieses Gezeter nicht bald mal ein Ende hat,sehen wir in Deutschland keinen 2.Bundesmux. Irgendwer der unterlegenen fühlt sich immer auf den Schlips getreten und klagt. Das ist aber auch das nervige an der heutigen Zeit,jeder Arsch meint zum Gericht rennen zu müssen und zu klagen. Als ob die nicht genug wichtigere Sachen zu tun haben, als sich mit so was zu beschäftigen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 08:12 
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DAB-Freak

Registriert: Di 1. Sep 2015, 16:50
Beiträge: 6467
Das liegt zum grossen Teil aber am Gesetzgeber, der sicherstellt, dass Gerichte und Anwaelte immer genug Arbeit haben. Eine Branche die voellig unproduktiv ist und nichts zum Bruttosozialprodukt beitraegt, stattdessen nur sehr viel Geld kostet.
Der Gesetzgeber koennte Gesetze klar verstaendlich formulieren und mit Fallbeispielen unterlegen. Aber nein, Gesetzestexte werden extra so formuliert, dass erst eine Handvoll Richter diese interpretieren muss und diese Handvoll dann festlegt, was hunderte Parlamentarier wohl gemeint haben koennten (die oftmals gar nichts meinten, weil sie den Gesetzestext selbst nicht verstanden haben). Das nennt sich Gewaltenteilung, die auch Sinn macht. Persoenlich aber sind mir auf der nichtparlamentarischen Seite viel zu wenig Leute an der Gesetzesinterpretation beteiligt. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 09:54 
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DID-Mitarbeiter

Registriert: Fr 22. Feb 2013, 11:02
Beiträge: 8807
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Die Lösung wäre 2 weitere Bundesmuxe. Einer davon hätte die schlechteren Frequenzen und zu wenige Bewerber.

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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 11:36 
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DAB-Bitkenner

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Die Richterin beruft sich im Urteil auf den § 51a des Rundfunkstaatsvertrages, der die Vergabe von Kapazitäten zur Übertragung eines Programmes durch die Landesmedienanstalten regelt. Meiner Meinung kann man den nur anwenden, wenn die Landesmedienanstalten den technischen Betreiber des 2.BM Mux festgelegt hätten(wie beim 1. BM) und die Vergabe der Programmkapazitäten durch die Medienanstalten erfolgen würde. Diesmal wurde aber ein Plattformbetreiber für den 2.BM gesucht. Dieser bringt aber seinen technischen Dienstleister für den Sendebetrieb in der Regel selbst mit und man kann davon ausgehen, das dies unter Umständen, bei den 4 Bewerbern um den 2.BM, vielleicht drei unterschiedliche technische Dienstleiter gewesen wären.
Für Plattformbetreiber ist der § 52 des Rundfunkstaatsvertrages zuständig. Der Plattformbetreiber darf dann auch selbstständig die Programmanbieter auswählen. Zu einer Verständigung von Plattformanbietern kann es nach § 52 gar nicht kommen, da einen Plattform-Mux nur ein Anbieter mit seinem technischen Dienstleister betreiben kann. Da die Medienanstalten offensichtlich einem potenten Anbieter den Zuschlag für den 2.BM geben wollten, der in der Lage ist, z.B. mit 71 Sendern zu starten und dann auch noch weiter ausbauen kann, haben die Landemedienanstalten die Anbieter der Ausschreibung aufgefordert, zusammen zu arbeiten und eine neue, potentere Anbietergemeinschaft zu gründen. Das war dann die Antenne Deutschland. Die beiden anderen Anbieter blieben bei ihrem Angebot mit technischem Dienstleister. Die anderen beiden Anbieter (Absolut + MB) haben sich bereit erklärt, zusammen eine Anbietergemeinschaft zu bilden. Nun gab es eigentlich keine neuen Anbieter, die am Ausschreibungsstichtag kein Angebot abgegeben hatten, sondern nur eine neue Anbietergemeinschaft aus zwei Anbietern, die an der Ausschreibung teilgenommen haben und nun ihre einzelnen Angebote gebündelt haben. Somit kam es dann zu der Aussage, man könnte nun sogar schon mit 71 Sendern starten. Das hat dann wohl die Landesmedienanstalten veranlasst, dieser Anbietergemeinschaft den Zuschlag zu erteilen. Ich kann als Laie keine Verstöße gegen den § 52 des Rundfunkstaatsvertrages erkennen und auch nicht gegen den § 51a, denn der wäre ja nur bei Vergabe der Programmkapazitäten durch die Landesmedienanstalten zur Anwendung zu bringen.
Nach meiner Meinung kann Antenne Deutschland beim OVG Bautzen klagen und sollte den 2.BM in Betrieb nehmen.
https://www.die-medienanstalten.de/file ... g_RStV.pdf

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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 12:01 
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DAB-Freak

Registriert: Di 1. Sep 2015, 16:50
Beiträge: 6467
Ich denke auch das OVG wird die Sache wieder anders beurteilen, wie es das OVG schon in der letzten Begruendung angedeutet hat. Das es nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen zu einem Verstaendigungsverfahren kommen wird, hatte die SLM vorher und sogar oeffentlich bekannt gemacht. Das haben somit alle 4 Bewerber gewusst. Das Leipziger Gericht scheint mir eher dem Leipziger Unternehmer mit seinem von ihm gewuenschten Leipziger Dienstleister einen Gefallen getan zu haben, damit dieser nicht sein Gesicht verliert. Wenn die Lage so eindeutig waere, wie es das Leipziger Gericht darstellt, haetten nicht monatelang unzaehlige Anwelte darueber gesessen, bis Antenne Deutschland dann endlich die Zuteilung zugesendet bekommen hatte.
In Revision nach Bautzen muss aber nun die SLM gehen, nicht Antenne Deutschland. Antenne Deutschland ist nur 'Beisitzer' in diesem Verfahren da indirekt natuerlich davon beruehrt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 12:17 
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DAB-Bitkenner

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Beiträge: 926
Wohnort: Rostock
Die SLM Sachsen ist doch immer noch kopflos. Das Verwaltungsgericht hat der Antenne Deutschland nun die Sendelizenz entzogen, dagegen müssen die doch Einspruch erheben und können sich nicht auf die SLM verlassen, das die auch was tut.

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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 12:50 
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DID-Mitarbeiter

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Beiträge: 1763
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Was ich nict blicke, kann Antenne Deutschland jetzt zur IFA starten (mit Strafe) oder gibt es ein striktes Verbot

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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 13:17 
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DAB-Freak

Registriert: Di 1. Sep 2015, 16:50
Beiträge: 6467
Das Verwaltungsgericht hat niemandem die Sendelizenz entzogen. Ein Urteil ist immer erst dann rechtskraeftig wirksam, wenn es letztinstanzlich ausgesprochen oder erstinstanzlich vom unterlegenen akzeptiert wurde. In diesem Fall jetzt, wenn die Frist fuer die Revision verstrichen ist ohne das die SLM Revision beantragt hat.
Die SLM hat noch keinen neuen Vorsitzenden gewaehlt, ist deshalb aber nicht kopflos. Es gibt solange eine Vertretung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Sa 25. Mai 2019, 23:14 
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DAB-Interessierter

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Beiträge: 223
Der Chef ist doch nur der Grüßonkel, die eigentliche Arbeit macht doch der kleien Mann im Hintergrund.

Man hätte eben nur den technischen Betrieb ausschreiben sollen. Den hätte man auch durch die unterschiedlichen Kanäle an mehrere Betreiber geben können anstatt einen Plattform Betrieb.


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 Betreff des Beitrags: Re: Infos zum 2. geplanten Bundesmux
BeitragVerfasst: Mo 27. Mai 2019, 16:34 
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DID-Mitarbeiter

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Beiträge: 8807
Wohnort: südliches Sachsen-Anhalt
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Zitat:
Antenne Deutschland hält an Plänen für zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex fest

Berlin, den 27. Mai 2019 – Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hinsichtlich der Plattformzuweisung für den zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex durch die Landesmedienanstalten prüft Antenne Deutschland alle Optionen, den zweiten bundesweiten Multiplex baldmöglichst auf Sendung zu bringen.
Das erstinstanzliche Urteil habe an der Ausgangssituation nichts geändert. Antenne Deutschland stehe unabhängig von den unterschiedlichen möglichen Lösungswegen dazu, so schnell wie möglich den zweiten bundesweiten Multiplex mit den neuen DAB+ Programmen auf Sendung zu bringen. „DAB+ ist die Zukunft des Radios und wir gestalten sie“, so Schreiner und Stender.
Eine finale Prüfung der Urteilsbegründung sei erst dann möglich, wenn sie vorliege, so Arnold Stender und Willi Schreiner, die beiden Geschäftsführer der Antenne Deutschland.

Über DAB+
Aktuell sind bereits über 250 Programme regional unterschiedlich über DAB+ zu empfangen, davon allerdings erst 13 bundesweit auf dem ersten, von Media Broadcast seit 2011 betriebenen Multiplex. Er hat entscheidend dazu beigetragen, dass heute schon 2,5 Millionen Hörer täglich über DAB+ Radio hören und Wellen wie Schlagerparadies oder Schwarzwaldradio sich deutschlandweit etablieren konnten. Die Entwicklung der Digitalradiomärkte in UK, aber auch in Norwegen und der Schweiz, zeigt das Potential für Digitalradio auch auf dem deutschen Markt. Die politischen Rahmenbedingungen von EU, Bund und Ländern fördern die weitere DAB+ Verbreitung etwa durch die Digitalradiopflicht in allen Neuwagen ab Ende 2020. Für Radioanbieter wird die Verbreitung über DAB+ immer wichtiger, sinkt doch laut einer Goldmedia-Studie die für die Werbeeinnahmen wichtige Reichweite bei UKW in den nächsten Jahren signifikant.
Ein Logo von Antenne Deutschland finden Sie hier zum Download.

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