Henrik P. Moeller hat geschrieben:
warum? der Mann hat alles richtig gemacht.
Falsch, der Mann hat lediglich die ihm zustehenden Rechtsmittel genutzt.
Alles richtig gemacht hat die Stadt Göttingen, da die Baugenehmigung für den Mast offensichtlich rechtlich in Ordnung ist.
Und da eben alles in Ordnung war, gab es schlicht keinen Grund für die Einwände des Anwohners.
In diesem Land wird so vieles künstlich verzögert durch sinnlose Klagen und Einwände, wie dieses Beispiel hier.
Wenn diese Einwände so offensichtlich unnötig und schlicht sinnlos sind, gehören die Kläger anschließend zu Kasse gebeten, ganz einfach.
Im Vorfeld sollten Kläger mit Hilfe von Rechtsanwälten genau abwägen, ob Einsprüche und Klagen überhaupt sinnvoll sind.
Damit würde man unsere Gerichte um etliche Verfahren erleichtern.
Henrik P. Moeller hat geschrieben:
du möchtest auch kein Windrad oder einen Handymast vor deinem Gartenzaun.
Gehörst wohl auch zur Kategorie NIMBY, hm?
Abgesehen davon, dass ich hier beides in unmittelbarer Sichtweite habe, verbietet sich der Vergleich zwischen einem Funkturm und Windrad.
Entsprechende einzuhaltende Abstände sind gesetzlich geregelt und daran hat sich die Stadt Göttingen bei der Erteilung der Baugehemigung offensichtlich gehalten.
Und in dem Fall steht dort ja bekanntlich bereits ein rund 100m hoher Turm, hier geht es schlicht um einen Bestandsneubau.