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Offenbar geänderte Bedingungen für die weitere Einführung von Digitalradio
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Bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zeichnet sich erstmals ein Umdenken in Bezug auf die Forderung nach einem konkreten UKW-Abschalttermin ab. Wie das Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk aus KEF-Kreisen erfuhr, wird im kommenden
20. KEF-Bericht wohl kein konkreter UKWAbschalttermin mehr von den öffentlich rechtlichen
Programmveranstaltern erwartet.Vielmehr will die KEF ihre Forderungen
an ARD und das Deutschlandradio dahingehend modifizieren, dass die Sender künftig
lediglich Kriterien und zeitliche Szenarien,die zu einer UKW-Abschaltung führen,
definieren müssen.Im letzten KEF-Bericht hatte die Kommission die ARD und das Deutschlandradio
noch aufgefordert, präzise Aussagen zur Dauer des Simulcast, also der Parallelausstrahlung
von DAB+ und UKW, zu machen und einen konkreten Abschalttermin für die UKW-Sender festzulegen.
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Jetzt bahnt sich jedoch eine Annäherung beim UKW-Ausstiegskonzept an. Und zwar
dahingehend, dass sich ARD und Deutschlandradio anstatt eines Abschalttermins auf
einen Abschaltzeitraum einigen. Wie das Deutschlandradio dem Meinungsbarometer
Digitaler Rundfunk sagte, sei es absolut wichtig, einen Abschaltzeitraum zu kommunizieren,
damit sich alle Marktpartner und Konsumenten langfristig auf einen Umstieg
von UKW auf DAB+ einstellen können.Der Projektantrag der öffentlich-rechtlichen
Sender zu Digitalradio muss der KEF bis zum 31. August 2015 übergeben werden.
Erscheinen soll der 20. KEF-Bericht dann spätestens bis Ende April 2016.
http://meinungsbarometer.info/uploads/e ... i_2015.pdf