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 Betreff des Beitrags: Re: Sachsen K12A
BeitragVerfasst: Do 14. Mai 2026, 22:27 
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Moderator

Registriert: Di 11. Aug 2020, 12:32
Beiträge: 5400
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Natürlich, das macht einen riesigen Unterschied.
Beim Streaming ist es ziemlich einfach, der GEMA genau nachzuweisen wie viele Leute dich hören und wie viel Gebühren entsprechend abgeführt werden müssen.
Dort können die Quoten exakt gemessen und bestimmt werden. Programme mit geringer Quote zahlen demnach auch wenig.

Auf DAB (oder auch auf UKW bzw. generell bei klassischer terrestrischer Verbreitung) hingegen ist die Sache komplexer.
Ist man nicht in der MA ausgewiesen, was ja auf viele DAB-Programme zutrifft, setzt die GEMA zur Berechnung der Gebühren Pauschalen an, welche durchaus üppige Summen pro Monat kosten können. Neue Programme oder generell Programme mit geringer Quote, können so relativ stark zur Kasse gebeten werden.
Hier ein Rechenbeispiel vom Kollegen Christian:
Zitat:
Neben den Einspeisegebühren in die Plattformen ist auch die GEMA ein nicht zu unterschätzender Faktor. Hier richtet sich die Vergütung nach einem 3-stufigen Prinzip:
1.) 7,5% der sendungsbezogenen Einnahmen werden als Regelvergütung angesetzt.
2.) Die Mindestvergütung richtet sich jedoch nach dem Weitesten Hörerkreis.
3.) Gibt es keine Ausweisung so werden 40% der technischen Reichweite herangezogen.

Insbesondere für neue (Sparten)-Programme und kleine lokale Anbieter kann es vorkommen, dass nach Start auf absehbare Zeit (i.d.R bis zu 5 Jahre, in kleinen Regionen sogar noch länger) keine MA-Ausweisung gibt und damit keinen definierten weitesten Hörerkreis. Entsprechend werden 40% der technischen Reichweite der Gesamtkachel angesetzt.

Beispiel:
Ein nicht MA-ausgewiesenes Hörfunkprogramm auf UKW versorgt 100.000 Personen in seinem Verbreitungsgebiet. Daraus ergibt sich eine Mindestvergütung (bei 100% Musikanteil) von:
100.000 Personen * 0,4 = 40.000 Personen * 0,0102€ = 408€ pro Monat.

Geht dieses Programm jetzt in einen regionalen DAB+-Mux der eine technische Reichweite von 3.000.000 hat, so beträgt die Mindestvergütung hier:
3.000.000 Personen * 0,4 = 1.200.000 Personen * 0,0102€ = 12.240€ pro Monat
Ggf. könnte man gegenüber der GEMA noch argumentieren, dass die Haushaltsdurchdringung von DAB+ aktuell nur bei knapp 35% liegt und die technische Reichweite so sinkt. Ob die GEMA dem Folgen würde, wäre abzuklären.

https://www.rundfunkforum.de/viewtopic. ... 7#p1828227


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