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Bund und Länder wollten mit einer Gesetzesänderung die Verbreitung von Digitalradio-Empfängern ankurbeln. Radios mit UKW-RDS-Funktion sollten in Zukunft verpflichtend entweder einen DAB+-Chip eingebaut haben oder Internetradio empfangen können. Reine UKW-Geräte sollten künftig in dieser Kategorie nicht mehr im Handel angeboten werden. Daraus wird aber vorerst nichts: Das entsprechende "Vierte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" kam zwar in den Bundestag, stand aber nicht mehr für Lesungen auf der Tagesordnung für die Sitzung des Plenums. Auch mit einer Behandlung auf der letzten Bundestags-Sitzung der Legislaturperiode am 5. September sei kaum noch zu rechnen, teilte die Bundestags-Pressestelle auf Anfrage dem Branchendienst "Dehnmedia" mit.
https://www.teltarif.de/digitalradio-pf ... 69253.html