Der BR darf seine Jugendwelle "Puls" auf UKW ausstrahlen - statt seines Programms BR Klassik.
Eine Klage gegen diesen Plan ist nun vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert.
Zitat:
Der BayVerfGH hat die Popularklage am 17.07.2017 abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich auf folgende Grundsätze:
Art. 2 Abs. 4 BayRG, der den Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Hörfunkprogramms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Hörfunkprogramm unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Ein unauflösbarer Widerspruch zwischen Art. 2 Abs. 4 BayRG und dem Rundfunkstaatsvertrag ist nicht ersichtlich.
Der Bayerische Rundfunk erfüllt seinen Grundversorgungsauftrag durch sämtliche von ihm verbreiteten zehn Hörfunkprogramme, unabhängig davon, ob ein Hörfunkprogramm terrestrisch analog oder digital verbreitet wird.
Der geplante Austausch von BR-Klassik gegen das Programm PULS auf der UKW-Frequenz ist im Popularklageverfahren kein zulässiger Prüfungsgegenstand.
https://bayrvr.de/2017/07/21/bayverfgh- ... -frequenz/Anhängig ist jetzt noch eine Klage von 40 bayerische Privatradios am Oberlandesgericht München.