Zitat:
.....Um die Radiobranche bei der Umschaltung von UKW zu DAB+ zu unterstützen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 in der Radio- und Fernsehverordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zum Fernmelderecht die regulatorischen Anpassungen verabschiedet. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Radio-Veranstalterkonzessionen, die Ende 2019 ablaufen, bis 2024 verlängert werden sollen. Damit erhält die Radiobranche die nötige Stabilität, um den Migrationsprozess von UKW zu DAB+ wie geplant bis spätestens Ende 2024 durchzuführen.
Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung sieht vor, dass ab 2020 DAB+ zum Hauptverbreitungsweg wird, parallel zur sukzessiven Abschaltung von UKW. Die Radioveranstalter mit einem Service public-Auftrag erhalten ab 2020 eine garantierte Verbreitung auf einer DAB+-Plattform. Gleichzeitig sollen die Funkkonzessionen für die digitale Verbreitung bis Ende 2024 verlängert werden können. ...
>
http://www.radiowoche.de/gruenes-licht- ... w-auf-dab/Heißt das, dass ab 2020 alle Sender die auf DAB+ senden wollen auch einen Platz irgendwo bekommen müssen?